AllgemeineGeschäftsbedingungen der Beratung Neutraler Finanzkaufleute(BNF)
Stand: 10-2011
1.Die BNF wird die vom Mandanten (Erteilung des Maklerauftrages zwingend erforderlich) erhaltenen Informationen ausschließlich auf die Erfüllung des Arbeitsauftrages verwenden. Die BNF ist berechtigt, im Rahmen der Erfüllung des Auftrages, Informationen zu speichern und an Unternehmen/Institutionen zur Verarbeitung, gemäß Bundesdatenschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland, zu überlassen.
2. Die Beratungstätigkeit der BNF verpflichtet den Mandanten nicht zur Antragstellung oder zum Abschluss der angebotenen Leistungen. Sie ist für den Mandanten kostenlos. Für die Beratung via Internet wird eine Schutzgebühr von € 5,99 erhoben, die bei Vermittlung eines Produktes zurückerstattet wird. Für Fahrleistung ab 20km vom Standort der BNF wird eine Fahrkostenpauschale von 0,30€ct./km erhoben.
Für reine Honorarberatung ohne Abschluss von Vermittlungsaufträgen bzw. eines Maklervertrages entsteht ein stündliches Arbeitsentgeld von 62,00€ zzgl. Mehrwertsteuer (19%).
Gleichwohl wird die BNF, gemäß ihrer Unternehmensphilosophie alle dem Mandanten offerierten Angebote auf ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis überprüfen und dementsprechend die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten berücksichtigen.
3. Die BNF ist ausschließlich dem Mandanten und dem von ihm erlassenen Auftrag verpflichtet.
4. Tritt der Mandant vorzeitig vom abgeschlossenen Vertrag zurück, ohne dass BNF oder einer der beauftragten Unternehmen dafür Anlass gegeben haben, so erklärt er sich, innerhalb der ersten 72 Monate bei Mehrjahresverträgen (außer Sachversicherungsverträge), zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung bereit. Die Aufwandsentschädigung wird entsprechend dem Verdienstausfall (Provisionsrückforderungen der Gesellschaften für vermittelte Finanz- und Versicherungsprodukte) angesetzt.
Der Mandant ist nach Nachweis der BNF verpflichtet, den der BNF entstandenen Schaden, nach Rechnungslegung durch die BNF, innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt, auszugleichen. Verspätete Zahlungen werden mit 5% p.a. Aufschlag belegt.
Als Nachweis gilt die Rückforderung der Provisionen durch das entsprechende Unternehmen.
Das gesetzliche Recht zum Widerruf von Verträgen bleibt hiervon unberührt.
5. Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der BNF: Rheinfelden
Rheinfelden, im JNovember 2011 4480